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Das Oberlandesgericht Köln hat jetzt ein Unterlassungsurteil zugunsten des Privatsenders RTL bestätigt. Die Möbelmarktkette Roller GmbH & Co. KG mit Hauptsitz in Gelsenkirchen darf die Logos „Roller sucht Deutschlands hässlichstes Jugendzimmer“ und „Roller sucht Deutschlands hässlichstes Wohnzimmer“ nicht mehr für Werbeaktionen nutzen.
Das Logo ist dem Markenzeichen von „Deutschenland sucht den Superstar“ (DSDS) zu sehr nachempfunden und habe, nach Ansicht des Gerichts, die Wertschätzung der zugunsten von RTL geschützten Marke ungerechtfertigt und in unlauterer Weise ausgenutzt. Der Möbeldiscounter wurde zudem verpflichtet, den durch die Werbeaktion entstandenen Schaden zu ersetzen. Roller muss nun Auskunft über den Umfang der Werbeaktion erteilen, damit Kläger RTL seinen Schaden berechnen kann.
(al) 17.02.2009
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