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Der Bundesgerichtshof hat am vergangenen Dienstag das Veröffentlichungsverbot von Urlaubsfotos, die TV-Moderatorin Sabine Christiansen und ihren Ehemann Norbert Medus zeigen, bestätigt. Die von der Hamburger Bauer Verlagsgruppe verlegte Zeitschrift „das neue“ hatte die Fotos im April 2006 veröffentlicht. Sowohl Titelblatt als auch der Artikel im Heft waren mit Aufnahmen bebildert, die Christiansen und ihren jetzigen Ehemann bei einem Aufenthalt in Paris zeigten.
Nach Ansicht der Karlsruher Richter waren beide auf den Fotos in erkennbar privaten Situationen als Liebespaar zu identifizieren. Private Lebensvorgänge seien auch dann Teil der geschützten Privatsphäre, wenn sie im öffentlichen Raum stattfinden und wenn die Abgebildeten einer breiteren Öffentlichkeit bekannt sind, heißt es in der Urteilsbegründung. Es würde eine erhebliche Einschränkung des Rechts auf freie Entfaltung der Persönlichkeit darstellen, wenn jeder, der einer breiteren Öffentlichkeit bekannt ist, sich in der Öffentlichkeit nicht unbefangen bewegen könnte, weil er auch bei privaten Gelegenheiten jederzeit ohne die erforderliche Einwilligung fotografiert werden dürfte. Ein Informationsinteresse der Öffentlichkeit, hinter dem der Persönlichkeitsschutz der Klägerin zurücktreten musste, bestünde hier weder hinsichtlich der abgebildeten Motive noch hinsichtlich der Berichterstattung über Einzelheiten der damaligen Beziehung der Abgebildeten und ihrer privaten Unternehmungen in Paris. Das häufige Auftreten der TV-Moderatorin in der Öffentlichkeit und ihre öffentlichen Äußerungen über die neue Beziehung änderten an dieser Bewertung nichts. Die Selbstdarstellung Prominenter gäbe der Presse in der Regel kein Recht, ohne die erforderliche Einwilligung Bilder aus deren privatem Lebenskreis zu veröffentlichen, wenn der Veröffentlichung kein im Rahmen der Abwägung zu berücksichtigendes ausreichendes Informationsinteresse zukommt.
(al) 18.02.2009
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