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Der Stuttgarter Generalstaatsanwalt und frühere RAF-Ermittler Klaus Pflieger darf nach einem Urteil des Landgerichts Hamburg nicht mehr behaupten, der ehemalige Spiegel-Chefredakteur Stefan Aust habe in seinen Büchern und Spiegel-Artikeln „die Vermutung geäußert, die Stammheimer Häftlinge seien von staatlicher Seite ermordet worden“. Damit bestätigten die Hamburger Richter eine einstweilige Verfügung, die Aust-Anwalt Prof. Dr. Matthias Prinz (Kanzlei Prinz Neidhardt Engelschall) im Oktober 2008 erwirkt hatte. Dabei ging es um Interviews Pfliegers gegenüber der Stuttgarter Zeitung und dem SWR. „Die Äußerungen Pfliegers waren allesamt unwahr“, erklärte Prinz am vergangenen Dienstag gegenüber der netzeitung. Bei einer Wiederholung der beanstandeten Äußerungen droht Pflieger laut Gerichtsurteil ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro. Eine ausführliche Urteilsbegründung liegt noch nicht vor.
Siehe auch: Stefan Aust erwirkt EV gegen SWR und Stuttgarter Zeitung vom 04.11.2008
(al) 19.02.2009
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