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Songbeat, ein in Berlin ansässiges Software-Unternehmen, ist seit vergangener Woche offline. Wie die Redaktion von heute.de berichtet, gab das Landgericht Hamburg einem Antrag der Warner Music Group Germany Holding GmbH auf Erlass einer einstweiligen Verfügung statt. Songbeat wird darin untersagt mit ihrer gleichnamigen Software Musiktitel aus dem Warner-Music-Katalog „erreichbar zu machen“. Der Songbeat-Player ist eine Suchsoftware, die bei Eingabe eines Musiktitels auf spezielle MP3-Suchmaschinen zugreift und Ergebnisse so auflistet, dass Sie ohne weiteres herunter geladen werden können. So kann der Nutzer nicht nur Titel finden, die keinem Copyright unterliegen, sondern auch urheberrechtlich geschützte Inhalte.
„Im Grunde beinhaltet unser Produkt nichts anderes als eine Art Google für Musik“, erklärte Songbeat-Geschäftsführer Philip Eggersglüß gegenüber heute.de. „Suchmaschinen werten ja auch nicht, was der User mit den gefundenen Inhalten anstellt.“ Die Songbeat-Gründer wollen nun in einem Eilverfahren vor dem Oberlandesgericht gegen die einstweilige Verfügung vorgehen. Das teilten die Betreiber zumindest dem Branchendienst netzwertig.com mit.
(al) 26.02.2009
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