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„Junge Freiheit“ scheitert vor dem OLG Frankfurt

Der Landesdienst Hessen des Evangelischen Pressedienstes (epd) konnte sich vergangene Woche vor dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main gegen einstweilige Verfügungen des Berliner Verlags Junge Freiheit GmbH & Co. KG durchsetzen. Der Pressedienst hatte im April 2008 Äußerungen des Parlamentarischen Staatssekretärs im Justizministerium Alfred Hartenbach im Rahmen einer Meldung zitiert. Hartenbach äußerte in einer Rede zur Preisverleihung des Wettbewerbs „Aktive Demokratie und Toleranz 2007“: "Die Junge Freiheit werde von der Jungendorganisation der NPD gelenkt". Der Verlag beantragte daraufhin in zwei einstweiligen Verfügungsverfahren vom epd die Abgabe einer Unterlassungserklärung und den Abdruck einer Gegendarstellung. Das OLG Frankfurt wies nun beide Anträge zurück und änderte damit die Entscheidungen der Vorinstanz teilweise ab.

Bei der Äußerung des Staatssekretärs handele es sich nicht um eine Tatsachenbehauptung, sondern um eine Meinungsäußerung, die durch das Grundrecht der Meinungsfreiheit geschützt sei und gegen die deshalb grundsätzlich kein Rechtsschutz bestehe, so das Gericht. Es bestehe daher weder ein Anspruch auf Gegendarstellung noch auf Abgabe einer Unterlassungserklärung.


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(al) 02.03.2009



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