Aktuelle Ausgabe
Der Senat der Hansestadt Hamburg hat am Dienstag der vergangenen Woche die Bucerius Law School nach dem Hamburgischen Hochschulgesetz endgültig als Hochschule staatlich anerkannt. Die wissenschaftliche Qualität in Lehre und Forschung sei eindeutig belegt. Der Wissenschaftsrat hat die Rechtsuni zunächst für die Dauer von 10 Jahren institutionell akkreditiert.
Deutschlands erste private Hochschule für Rechtswissenschaft wurde im Jahr 2000 von der ZEIT-Stiftung Ebelin und Gerd Bucerius gegründet und hat Promotions- und Habilitationsrecht. Zur Zeit werden zwei Studiengänge angeboten. Das Studium der Rechtswissenschaft mit den Abschlüssen LL.B. (Bachelor of Laws) und Erste Prüfung (das juristische Staatsexamen) sowie ein Graduiertenstudium „Bucerius/WHU Master of Law and Business". Dr. Hariolf Wenzler, Geschäftsführer resp. Kanzler der Bucerius Law School erklärte gegenüber dem Sender Hamburg 1 er wolle die Entfristung der staatlichen Anerkennung nun als Ansporn dafür nehmen, „uns ständig auf den Prüfstand zu stellen und weiter zu entwickeln". Nach Angaben der Hochschule kümmern sich zur Zeit 19 Professoren und etwa 30 Lehrbeauftragte um rund 600 Studenten.
(al) 03.03.2009
Titelschutz anmelden
Wir informieren Sie
Erscheinungstermine