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Das könnte teuer werden

Bei Geldstrafen sollen in Zukunft deutlich höhere Tagessätze berechnet werden. Der Rechtsausschuss des Bundestags stimmte am vergangenen Mittwoch einem entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung zu. Gerichte sollen künftig Tagessätze von bis zu 20.000 Euro verhängen können. Zur Zeit liegt die Obergrenze bei 5.000 Euro. Das im Kern seit 1975 unveränderte Höchstmaß soll nun an die Entwicklung der Spitzeneinkommen in den vergangenen Jahren angepasst werden. Einkommensstarken „Tätern“ solle „ein vergleichbares finanzielles Opfer abverlangt werden“ wie einkommensschwachen Tätern, so die Begründung der Bundesregierung. Von einer völligen Aufhebung der Obergrenze wird im Gesetzentwurf aber abgesehen.

Gesetzentwurf –Anhebung der Höchstgrenze des Tagessatzes bei Geldstrafen


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(al) 05.03.2009



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