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„AUTO BILD“-Kaufberater darf wieder „AUTO TEST“ heißen

Der Axel Springer Auto Verlag mit Sitz in Hamburg hat sich im Rechtsstreit um die Verwendung des Begriffs „Test“ gegen die Stiftung Warentest durchsetzen können. Das Kammergericht Berlin hat laut Mitteilung des Verlags nun festgestellt, dass es keine Verwechslungsgefahr zwischen den Titeln „AUTO TEST“ und „test“ gäbe. Das Urteil werde innerhalb eines Monats nach Zustellung der Urteilsbegründung rechtskräftig. Springer plant nun eine Rückbenennung des Titels von „AUTO TESTS“ in „AUTO TEST“.

Dr. Cornelis Lehment, Rechtsanwalt für Marken- und Wettbewerbsrecht erklärte hierzu: „Das Kammergericht hat bestätigt, dass die Bezeichnung „test“, sowohl als Titel als auch als Marke, Schutz praktisch nur gegenüber identischen Titelverwendungen beanspruchen kann. Das Urteil ist von grundlegender Bedeutung für alle Fälle, in denen Worte des allgemeinen Sprachgebrauchs monopolisiert werden sollen.“

Siehe auch: Zeitschriften dürfen „Test“ im Titel führen vom 26.11.2008


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(al) 09.03.2009



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