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Andrea Casiraghi, Enkel des verstorbenen Fürsten Rainier von Monaco, scheiterte mit einer Unterlassungsklage gegen den Kölner Privatsender RTL Television GmbH. Grund des Rechtsstreits war ein Fernsehbeitrag über den Fürsten-Enkel, der zwei Tage nach der Beisetzung Fürst Rainiers im April 2005 auf RTL ausgestrahlt wurde. Casiraghi verlangte das Verbot einer erneuten Veröffentlichung einiger ihn u.a. in Freizeitkleidung zeigender Fotos und Filmausschnitte sowie mehrerer Textpassagen.
Der Bundesgerichtshof wies die Klage im Gegensatz zu den Vorinstanzen in vollem Umfang ab. Der Beitrag knüpfe an ein zeitgeschichtliches Ereignis an, über das der Sender grundsätzlich berichten durfte und zeichne im Anschluss an dieses Ereignis ein Porträt des Klägers. Den verbreiteten Aufnahmen nach war laut BGH kein eigenständiger Verletzungseffekt zu entnehmen. Sie zeigten den Kläger durchgängig in Alltagssituationen. Bei der begleitenden Wortberichterstattung handle es sich durchweg um den Kläger positiv beschreibende Werturteile sowie um unstreitig zutreffende Tatsachen, die entweder belanglos waren oder sich allenfalls oberflächlich mit der Person des Klägers beschäftigten, ohne einen weiter gehenden Einblick in seine persönlichen Lebens-umstände zu vermitteln. So hätte die Pressefreiheit im Rahmen der geboten Gesamtabwägung Vorrang.
(al) 24.03.2009
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