Aktuelle Ausgabe
Die IVW (Informationsgemeinschaft zur Feststellung der Verbreitung von Werbeträgern e.V.) hat die Durchführungsbestimmung zur Auflagen-Zählung von Zeitschriften-Bundles ergänzt. Der neue Passus regelt nun auch die Handhabung bei Verwendung von so genannten Alt-Heften (Exemplare von Ausgaben mit abgelaufenem Angebotszeitraum) in einem Paket-Angebot mit der aktuellen Ausgabe eines Titels. Die neuen Bestimmungen gelten schon für die Auflagenmeldung zum ersten Quartal 2009.
Der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) hatte die Notwendigkeit einer zusätzlichen Regelung für die Verwendung von Alt-Heften im Verbund mit einer aktuellen Ausgabe an die IVW herangetragen. Der Organisationsausschuss Presse, zusammengesetzt aus Delegierten der Werbungtreibenden, Agenturen und Medienanbieter, hat sich nun auf eine entsprechende Ergänzung geeinigt. Danach kann das aktuelle Heft grundsätzlich nur dann dem Einzelverkauf zugerechnet werden, wenn die Preisangaben des Alt-Heftes geschwärzt oder tektiert wurden. Die konkrete Auflagenrubrizierung sowohl des Alt- als auch des aktuellen Heftes richtet sich dann nach den weiteren Vorgaben der Durchführungsbestimmung.
Siehe auch:
Neue Regeln für Bundle-Angebote vom 24.11.2008
IVW-Streit: Bauer geht gegen Condé Nast vor vom 09.10.2008
(al) 27.03.2009
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