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RTL erstreitet BGH-Urteil über Promi-Bericht-Erstattung

Einen vielbeachteten Prozess über die Darstelung von Prominenten hat der Kölner TV-Sender RTL kürzlich beim BGH gewonnen. Im April 2005 hatte RTL zwei Tage nach der Beerdigung des Fürsten Rainier von Monaco einen sechsmütigen Beitrag ausggestrahlt, in dem Andrea Casiraghi, Sohn Caroline von Monacos, in Freizeit-Kleidung zeigt und in dem er als umschwärmter Star dargestellt wurde.

Gegen diesen Bericht hatte Casiraghi via der Kanzlei Prinz Nedihardt Engelschall geklagt, weil er sein Persönlichkeitsrecht verletzt sah. In den Vorinstanzen hat sich Casiraghi weitgehend durchgesetzt, doch der BGH sieht in dem Beitrag ein zeitgeschichtliches Ereignis, über das die medien grundsätzlich berichten dürfen. In der begleitenden Wort-Berichterstattung wurden nach Ansicht der BGH-Richter fast nur positive Wert-Urteile gebracht, was keine Verletzung des Persönlichkeitsrechts von Andrea Casiraghi darstellt.

RTL hat sich vom Kölner Büro der Janzlei Graf von Westfalen vertreten lassen. Der Westfalen-Partner Prof. Dr. Elmar Schuhmacher betreut die RTL-Gruppe bereits seit Jahren.

Das Verfahren Casiraghi - RTL erfreut sich in der Medien-Branche einer hohen Aufmerksamkeit,, weil Andrea Casiraghis Mutter Caroline von Monaco in der Vergangenheit mit Hilfe von Prof. Dr. Matthias Prinz des Öfteren erfolgreich gegen die Medien geklagt hatte. Der Eurpäische Gerichtshof für menschenrechte hatte 2004 festgelegt, dass  keine Bilder von ihr gebracht weden dürfen, auf denen sie nicht offiziell  zu sehen ist.

 

 


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(ps) 06.04.2009



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