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Das Landgericht Berlin hat am vergangenen Dienstag per einstweiliger Verfügung der BILD-Zeitung, unter Androhung von Ordnungsgeld bis zu 250.000,- Euro, untersagt weiter über den Fall der festgenommenen No Angels-Sängerin Nadja Benaissa zu berichten. Das teilte Dr. Christian Schertz, presserechtlicher Anwalt der Sängerin, am Mittwoch mit. BILD hatte als erste Zeitung über den Fall berichtet.
Das Landgericht hätte eine Abwägung zwischen dem öffentlichen Informationsinteresse und dem Privatsphärenschutz seiner Klientin vorgenommen und komme zu dem eindeutigen Ergebnis, dass hier eine Berichterstattung in Ansehung der Persönlichkeitsrechte von Frau Benaissa vollständig zu unterbleiben habe, so Schertz. Der Umstand, dass im vorliegenden Fall der zuständige Pressesprecher der Staatsanwaltschaft Interviews gegenüber Boulevardmagazinen gegeben habe, lasse keine andere Bewertung zu.
BILD-Chefredakteur Kai Diekmann bezeichnete die einstweilige Verfügung als "einen schweren Angriff auf die Pressefreiheit“. In einem Kommentar auf Bild.de erklärte Diekmann: „Wenn schwere Straftaten Privatsphäre sind, kann die Presse über nichts mehr berichten. Dann kann man die Pressefreiheit auch gleich abschaffen.“
(al) 16.04.2009
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