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BITKOM bietet Online-Shops Hilfe für Abmahnschutz

Der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e.V. (BITKOM) möchte Online-Shop-Betreibern bei juristischen Angaben Formulierungshilfen geben. „Abmahnungen wegen rechtlicher Verstöße können vor allem kleine Anbieter in Bedrängnis bringen“, erklärte BITKOM-Präsident Prof. Dr. August-Wilhelm Scheer. Häufige Fehlerquellen sind das Impressum und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). BITKOM hat jetzt juristische Fallstricke in einer „Checkliste Onlinegeschäft“ zusammengefasst. Das Kleingedruckte werde, laut BITKOM oft nicht genug beachtet. Mit einigen Vorsichtsmaßnahmen seinen Online-Händler aber weitgehend sicher vor Abmahnungen. Wer entsprechend vorbeuge, sicher seine Existenz. Die Checkliste kann kostenfrei heruntergeladen werden.

Für die Widerrufsbelehrung empfiehlt der Verband den neuen Mustertext des Bundesjustizministeriums einzusetzen. Der Text ist seit Anfang April verfügbar.


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(al) 20.04.2009



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