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Klinsmann-Satire: „taz“ gewinnt vor dem LG München

Jürgen Klinsmann konnte sich mit seinem Antrag auf einstweilige Verfügung (EV) nicht durchsetzen. Die EV richtete sich gegen eine Veröffentlichung in der Osterausgabe der „taz“, die eine Fotomontage mit der Kreuzigung Klinsmann zeigte. Neben der Darstellung lief der Text: „Always look on the Bright Side of Life“. Eine Anspielung auf den Monty Python-Klassiker “Das Leben des Brian”.

Ungeachtet der geschmacklichen Bewertung, erkannte das Landgericht München die Darstellung als satirische Meinungsäußerung an, deren Kernaussage sich nicht auf religiösem Gebiete bewegt, sondern den beruflichen Erfolg Klinsmanns als Fußballtrainer behandelt. Gegenstand der Karikatur sei eine Meinungsäußerung, heißt es weiter in dem Urteil. Kernaussage der Veröffentlichung sei die nach Auffassung der „taz“ bevorstehende Beendigung der Tätigkeit des Antragstellers als Trainer bei dem Fußballverein FC Bayern. Diese Einschätzung sei offensichtlich spekulativ, mithin derzeit einem Beweis nicht zugänglich. Ihre Richtigkeit oder Unrichtigkeit werde sich erst in der Zukunft herausstellen. Die Darstellung erhebe auch keinen Anspruch auf Richtigkeit, sondern verstehe sich selbst erkennbar als bewertend. Das gesamte Urteil ist auf der Homepage der Berliner Rechtsanwälte Eisenberg, Dr. König & Dr. Schork nachzulesen.


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(al) 22.04.2009



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