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Neue Schlichtungsstelle für Mandanten

Am 1. September 2009 wird das Gesetz zur Modernisierung von Verfahren im anwaltlichen und notariellen Berufsrecht in Kraft treten. Das hat der Deutsche Bundestag am vergangenen Donnerstag beschlossen. Das Gesetz sieht die Errichtung einer unabhängigen, bundesweit tätigen Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft vor, die bei der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) in Berlin angesiedelt wird. Die Tätigkeit der sogenannte „Ombudsstelle“ wird sich auf alle zivilrechtlichen Streitigkeiten wie etwa über die Höhe der Anwaltsvergütung oder über Haftungsansprüche des Mandanten gegen den Anwalt erstrecken.

"Der Gesetzgeber kommt damit einer Forderung der Bundesrechtsanwaltskammer nach. Wir begrüßen ausdrücklich, dass dieses Gesetzgebungsverfahren noch in dieser Legislaturperiode abgeschlossen werden kann", erklärte Axel C. Filges (Foto), Präsident der Bundesrechtsanwaltskammer. "Die Einrichtung der unabhängigen Schlichtungsstelle bei der BRAK ist eine Stärkung der anwaltlichen Selbstverwaltung und fördert deren Transparenz. Das Verhältnis zwischen Mandant und Anwalt ist durch ein besonderes Vertrauensverhältnis geprägt. Deshalb ist es bei Streitigkeiten im Mandatsverhältnis ein guter Weg, wenn Missverständnisse schnell aufgeklärt werden und bei Fehlern unbürokratische Lösungen gefunden werden. Die Selbstverwaltung übernimmt damit mehr Verantwortung auch gegenüber den Verbrauchern und entlastet die Gerichte", so Filges weiter.

Sowohl Rechtsanwalt als auch Mandant können die Durchführung eines Schlichtungsverfahrens beantragen. Die Teilnahme ist für beide Seiten freiwillig.


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(al) 24.04.2009



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