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Das Europäische Parlament hat einen Richtlinienvorschlag der Europäischen Kommission zur Verlängerung der Schutzfristen für ausübende Künstler und Tonträgerhersteller von 50 auf 95 Jahre teilweise abgelehnt. In seiner Sitzung vom 23. April 2009 entschieden sich die Abgeordneten dagegen mehrheitlich für eine Verlängerung der Schutzfrist auf 70 Jahre.
Ausübende Künstler, also Musiker oder Sänger, beginnen ihre Laufbahn relativ jung, so dass ihre Darbietungen bei der derzeitigen Schutzdauer von 50 Jahren für Aufzeichnungen von Darbietungen gegen Ende ihres Lebens häufig nicht mehr geschützt sind, heißt es in einer Mitteilung des EU-Parlaments. Deshalb entstehe für einige ausübende Künstler am Ende ihres Lebens eine Einkommenslücke. Zudem könnten sie sich häufig nicht auf ihre Rechte stützen, um eine mögliche zweifelhafte Verwertung ihrer Darbietungen während ihres Lebens zu verhindern oder einzuschränken. Das Parlament sprach sich deshalb dafür aus, die Schutzdauer für die Aufzeichnung von Darbietungen und für Tonträger auf 70 Jahre zu verlängern. Der Vorschlag der Kommission, kleinere Plattenfirmen - deren Gesamteinnahmen zwei Millionen Euro im Jahr nicht überschreiten - davon zu befreien, 20 Prozent ihrer Einnahmen in einen Fonds einzuzahlen, wurde vom Parlament abgelehnt. Berichterstatter Brian CROWLEY (UEN, Irland) begründet dies mit dem Hinweis, dies würde nur dazu führen, dass größere Plattenfirmen Lizenzverträge mit kleineren Firmen unterzeichnen würden, um die Zahlung der Vergütungen zu umgehen. Übertragungs- oder Abtretungsverträge, die einem ausübenden Künstler einen Anspruch auf wiederkehrende Zahlungen einräumen, könnten nach Ablauf von 50 Jahren, nachdem der Tonträger veröffentlicht wurde, geändert werden.
Das Parlament forderte die EU-Kommission nun zu einer weiteren Untersuchung auf. Sie soll feststellen, ob eine Verlängerung der Schutzdauer auch für ausübende Künstler und Produzenten im audiovisuellen Sektor notwendig sei. Grundsätzlich solle der kreative Beitrag aller Künstler anerkannt werden und sich in der Richtlinie widerspiegeln, so die Begründung. Eine Folgenabschätzung für den audiovisuellen Sektor sei daher durchzuführen.
(al) 28.04.2009
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