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Das Oberlandesgericht München hat in der vergangenen Woche im Rechtsstreit um den Titel „Der Seewolf“ der Berufung der Münchner Produktionsgesellschaft Hofmann & Voges stattgegeben. Die von Hofmann & Voges im Auftrag von Prosieben produzierte Neuverfilmung darf den Titel „Der Seewolf“ tragen. Das teilte die ProSieben Television GmbH jetzt in einer Presseerklärung mit. Das noch nicht rechtskräftige Urteil des OLG München liegt noch nicht im Volltext vor. Die genaue Urteilsbegründung ist somit noch nicht bekannt.
Schon seit Herbst vergangenen Jahres läuft die Auseinandersetzung um die Neuverfilmungen des Jack London-Klassikers. Das ZDF beauftragte die Tele München Gruppe (TMG), die den „Seewolf“ schon 1971 für den Mainzer Sender produzierte und für ProSieben ging die Hofmann & Voges Entertainment GmbH ans Werk. Die TMG sah sich im Hinblick auf die Originalverfilmung von 1971 im Besitz der Titelrechte und konnte sich im September 2008 vor dem Landgericht München (AZ: 9 HKO 2337/08) durchsetzen. Dann lehnte das LG München eine einstweilige Verfügung der TMG gegen die bevorstehende Ausstrahlung der Hofmann & Voges-Produktion unter dem Titel „Der Seewolf“ überraschend ab. Im Dezember 2008 strahlte ProSieben die Neuverfilmung dann unter dem streitgegenständlichen Titel planmäßig aus.
Christian Balz, Leiter des Bereichs deutsche Fiction bei ProSieben, erklärte zur neuesten „Seewolf“-Entscheidung: „Ein wichtiges Urteil, da zukünftig im Fall der mehrfachen Verfilmung eines (gemeinfrei gewordenen) Literaturklassikers eine frühere Verfilmung nicht den Titel der Literaturvorlage für spätere Verfilmungen sperren darf. Damit dürfen auch spätere Verfilmungen den Originaltitel der Literaturvorlage verwenden. Das ist nicht nur für die 'Der Seewolf'-Verfilmung, sondern auch für weitere Klassikerverfilmungen und damit für die Branche insgesamt eine wichtige und gute Entscheidung.“
(al) 06.05.2009
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