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Hamburg will Pflichtexemplargesetz ausweiten

Die Hamburger Staats- und Universitätsbibliothek Carl von Ossietzky soll künftig alle Hamburger Netzpublikationen kostenfrei erhalten. Die digitalen Werke sollen im Katalog der Unibibliothek recherchiert und im Volltext gelesen werden können. Zu diesem Zweck hat der Hamburger Senat am vergangenen Dienstag beschlossen, das Pflichtexemplargesetz, das die Ablieferung von Hamburger Verlagspublikationen an die Staats- und Universitätsbibliothek regelt, auch auf digitale Publikationen auszuweiten.

Prof. Dr. Gabriele Beger, Direktorin der Hamburger Staatsbibliothek, erklärte zur Ausweitung der Pflichtabgabe, “dass die Erweiterung des Sammelauftrages auf Netzpublikationen erforderlich ist, um der Nachwelt ein umfassendes Bild des geistigen Schaffens der Freien und Hansestadt überliefern zu können. Die Staats- und Universitätsbibliothek sammelt seit über 300 Jahren auf gesetzlicher Grundlage Pflichtexemplare, hat sie im 2. Weltkrieg fast komplett verloren, das meiste wiederbeschaffen können, und Jahr für Jahr kommen über 10.000 konventionelle neue Pflichtstücke dazu, die neben den Verlagspublikationen auch Veröffentlichungen von Selbstverlegern, Institutionen und Behörden umfassen sowie eine große Vielfalt von Karten, Musikalien und Musiktonträgern. Ab jetzt, vom 530. Jahr ihres Bestehens an, wird die Bibliothek diese einzigartige Sammlung jedes Jahr zusätzlich um eine vierstellige Zahl von Hamburger Netzveröffentlichungen vermehren.”

Die Deutsche Nationalbibliothek in Frankfurt hat bereits im Juni 2006 mit dem Inkrafttreten des Gesetzes über die Deutsche Nationalbibliothek den Auftrag der Sammlung, Erschließung, Verzeichnung und Archivierung von unkörperlichen Medienwerken (Netzpublikationen) erhalten.


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(al) 07.05.2009



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