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Der Bundesrat hat dem Gesetz zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung zugestimmt. Künftig können Verstöße gegen das Verbot unerlaubter Werbe-Anrufe mit Geld-Strafen bis zu 50.000 Euro geahndet werden.
Call Center dürfen ihre Rufnummer nicht mehr unterdrücken, dafür drohen Geld-Bußen bis zu 10.000 Euro. Dieses Gesetz wird allerdings nur dann seine gewünschte Wirkung entfalten, wenn die Verbraucher aktiv werden - also entsprechende Anrufe mit unterdrückter Nummer auch tatsächlich zurückverfolgen lassen.
(ps) 15.05.2009
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