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Im Juni 2006 hatte die 'BUNTE' darüber berichtet, dass sich Ex-Außenminister Joschka Fischer ein nobles Wohnhaus gekauft hat und auch ein Foto dieses Hauses abgedruckt. Die 'BUNTE'-Journalisten haben sich auch gefragt, wovon Fischer den Kaufpreis bezahlt habe.
Der BGH hat im Urteil (VI ZR 160/09) vom 19. Mai 09 nun festgestellt, dass das People-Blatt zu Recht über den Hauskauf berichten darf. Fischer sah sich in seinen Persönlichkeitsrechten beeinträchtigt und ging gerichtlich gegen 'BUNTE' vor. Das Landgericht Berlin gab ihm recht (LG Berlin - Urteil vom 6. März 07 - 27 O 1262/06), das Kammergericht hat die Klage auf Berufung der Beklagten abgewiesen (KG Berlin Urteil vom 7. Feb. 08 - 10 U 108/07).
Der BGH hat sich der Auffassung des Berliner Kamergerichts angeschlossen und die von Joschka Fischer eingelegte Revision abgewiesen.
(ps) 20.05.2009
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