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Die im April vom Bundestag beschlossene unabhängig und bundesweit tätige Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft ist vom Bundesrat vorerst gestoppt worden. Dabei ging es allerdings nicht um die neue „Ombudsstelle“, die sich mit zivilrechtlichen Streitigkeiten wie etwa die Höhe der Anwaltsvergütung oder Haftungsansprüche des Mandanten gegen den Anwalt beschäftigen soll.
Die Länderkammer rief den Vermittlungsausschuss wegen Verfahrensfragen an, die ebenfalls mit dem Gesetz zur Modernisierung des anwaltlichen und notariellen Berufsrechts (BR-Drs. 377/09) geregelt werden sollten. So fordert der Bundesrat, dass für den Widerruf der Anwaltszulassung oder die Amtsenthebung eines Notars auch Informationen über Zwangsvollstreckungsmaßnahmen wegen rückständiger Sozialversicherungsbeiträge an die zuständigen Stellen übermittelt werden dürfen. Zudem soll in verwaltungsrechtlichen Anwalts- und Notarverfahren von der Durchführung eines Vorverfahrens abgesehen werden, weil hieraus nach Auffassung des Bundesrats eine erhebliche Verfahrensverlängerung resultiere.
Siehe auch: Neue Schlichtungsstelle für Mandanten vom 24.04.2009
(al) 26.05.2009
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