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Im Rechtsstreit zwischen dem Pressegroßhandelsunternehmen Hinrich Mügge KG, Stade, und der Bauer Vertriebs KG, Hamburg, wird Bauer in die Berufung vor dem Oberlandesgericht Celle gehen. Dies bestätigte der Bereichsleiter Handel der Bauer Vertriebs KG, Heribert Bertram, am vergangenen Donnerstag gegenüber dnv-online.
Bauer hatte im Verfahren in der ersten Instanz vor dem Landgericht Hannover eine Niederlage erlitten. Das Gericht hatte auf Antrag Mügges Bauer am 13. Mai dazu verurteilt, ausschließlich den Presse-Grossisten mit seinen sämtlichen Presseerzeugnissen zu beliefern, und zwar zu jenen Bedingungen, die Bauer auch mit der Mehrheit der Presse-Grossisten in Deutschland anwendet. Mügge hatte das Verfahren angestrengt, nachdem Bauer ihm sowie der Pressegroßhandelsfirma Heinz-Ulrich Grade KG, Elmshorn, den Auftrag für die Auslieferung der Bauer-Zeitschriften an den Presse-Einzelhandel mit Wirkung zu Ende Februar 2009 gekündigt hatte. Statt dessen hatte die Bauer Vertriebs KG das Schwester-Unternehmen Pressevertrieb Nord KG (PVN) in Hamburg mit der Belieferung des Presse-Einzelhandels betraut. Bis ein rechtskräftiges Urteil in dem Verfahren gefallen ist, wird weiterhin PVN den Einzelhandel in den Vertriebsgebieten von Mügge und Grade mit den Bauer-Titeln versorgen. Zwar hätte Mügge die Möglichkeit, die vorläufige Vollstreckung des Urteils der ersten Instanz gegen eine Sicherheitsleistung zu erwirken. Diese Vollstreckung könnte jedoch Bauer seinerseits durch eine Sicherheitsleistung abwenden.
Quelle: dnv-online
(al) 29.05.2009
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