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Das nordrhein-westfälische Landeskabinett hat am vergangenen Dienstag das neue Landesmediengesetz NRW verabschiedet. Schwerpunkt der Novellierung ist u.a. die Änderung des § 33 Abs. 3 zur Beteiligung von Verlegern an Rundfunkunternehmen. Damit wird es Zeitungsverlegern ermöglicht, sich bis zu 100 Prozent an einem Rundfunkunternehmen zu beteiligen. Sie dürfen durch die Beteiligung aber keine vorherrschende Meinungsmacht erhalten. Die Vielfalt muss durch die Schaffung eines Programmbeirates oder die Einräumung von Drittsendezeiten gewährleistet sein. Nur wenn ein ausreichender Wettbewerb durch mehrere starke Anbieter besteht, können diese Maßnahmen entfallen. Das teilte Andreas Krautscheid (CDU), Minister für Bundesangelegenheiten, Europa und Medien, gestern mit. Krautscheid sieht die Neuregelung als wichtigen Schritt im Kampf gegen das Zeitungssterben: „Nun haben Verlage die Möglichkeit, sich mit ihrem Engagement zu Medienhäusern weiterzuentwickeln.“ Das neue Mediengesetz soll zum 1. Januar 2010 in Kraft treten.
Paul Binder, Unternehmenssprecher der WAZ-Mediengruppe, begrüßte die Änderung des Landesmediengesetzes ebenfalls als wichtigen Schritt in eine gesicherte Zukunft der Medienbranche in Nordrhein-Westfalen. Insbesondere die Anpassung des § 33 LMG NRW trage den verschärften wirtschaftlichen Rahmenbedingungen werbefinanzierter Medienunternehmen und dem veränderten Mediennutzungsverhalten, gerade jüngerer Menschen, Rechnung. „Die Landesregierung beweist erneut ihre gute Einsicht in die Lage der Medienhäuser in NRW, die sowohl die globale Wirtschaftskrise als auch massive strukturelle Umwälzungen zu bewältigen haben“, so Binder.
Der Gesetzentwurf ist im Internet abrufbar.
(al) 10.06.2009
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