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Facebook scheitert mit Klage gegen StudiVZ

Das Landgericht Köln hat die Unterlassungsklage von Facebook gegen den Konkurrenten StudiVZ abgewiesen. Die in Kalifornien ansässige Facebook Ltd. hatte dem deutschen Wettbewerber vorgeworfen, die Facebook-Seite in unlauterer Weise nachgeahmt und sich den PHP-Quellcode illegal verschafft zu haben. Eine weitere Klage in Kalifornien läuft allerdings noch.

Nach Auffassung des Kölner Landgerichts läge trotz nicht zu übersehender Übereinstimmungen und Ähnlichkeiten der beiden Internetseiten keine unlautere Nachahmung vor, so die Urteilbegründung. Es fehle an der hierfür erforderlichen Herkunftstäuschung. Zum Zeitpunkt der Markteinführung von StudiVZ in Deutschland im November 2005 hätte der Konkurrent Facebook noch nicht den erforderlichen Bekanntheitsgrad auf dem deutschen Markt gehabt. Erst seit März 2008 existiere eine deutschsprachige Version. Auch eine Unlauterkeit wegen unredlicher Erlangung von Kenntnissen oder Unterlagen konnten die Richter nicht erkennen.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Eine Berufung zum Oberlandesgericht Köln ist möglich.


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(al) 17.06.2009



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