Aktuelle Ausgabe

Die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) hat sich die beiden ersten Folgen der umstrittenen RTL-Sendung „Erwachsen auf Probe“ nun genau angesehen. Deutlich kritisch bewerteten die Medienwächter Anlage und Produktionsbedingungen des Formats. Säuglinge würden nach Auffassung des Gremiums für dramaturgische Effekte eingesetzt und die jugendlichen Teilnehmer mit Berufung auf ein oberflächliches und vermeintlich pädagogisches Ziel einem Realitätsschock ausgesetzt. Sie würden von Erziehern und so genannten Experten beobachtet und kontrolliert, erhielten jedoch keine echte und umfassende Hilfe, beispielsweise von Vertrauenspersonen aus ihrem familiären Umfeld. Nach Einschätzung der KJM sei „Erwachsen auf Probe" weder pädagogisch wertvoll noch pädagogisch begründet.
Das KJM-Plenum sah in der Sendung allerdings keine Verletzung der Menschenwürde. Angesichts der Sendezeit nach 20.00 Uhr läge keine Beeinträchtigung von Zuschauern über zwölf Jahren vor. Es sei Aufgabe der nach dem Jugendschutzgesetz (JuschG) zuständigen Stellen, zu beurteilen, ob das Wohl der an der TV-Produktion mitwirkenden Kinder und Jugendlichen verletzt würde.
„Eine kritische Diskussion darüber, ob das physische und psychische Wohl der Babys und Kinder während der Produktion gewahrt war, begrüße ich sehr. Wenn Kinder und Jugendliche in Reality-Shows mitwirken, sind besondere Sensibilität und ein hohes Verantwortungsbewusstsein gefragt", erklärte Prof. Dr. Wolf-Dieter Ring, Vorsitzender der KJM in einer Pressemitteilung. Die am 10. Juni 2009 ausgestrahlte Folge von „Erwachsen auf Probe" wurde von der KJM noch nicht abschließend geprüft. „Die Entscheidung der KJM zur ersten Doppelfolge ist kein Freibrief für die weiteren Folgen der Reihe. Auch bei ihnen wird der gleiche Prüfmaßstab angelegt", so Ring weiter. Die Kommission wird im Juli über die weiteren bis dahin ausgestrahlten Folgen entscheiden.
(al) 18.06.2009
Titelschutz anmelden
Wir informieren Sie
Erscheinungstermine