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Bußgelder für Gewinnspielsendungen

Die Landesmedienanstalten haben nach Aussage der Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) beschlossen, ein Beanstandungs- und Bußgeldverfahren gegen die Sender 9live, DSF, Kabel 1, das Vierte und Sat.1 einzuleiten. Viele Gewinnspiele dieser Sender erfüllen, nach Ansicht der deutschen Medienaufsicht, noch nicht die Vorgaben der Landesmedienanstalten im Hinblick auf den Verbraucher- und Jugendschutz sowie die 50-Cent-Grenze pro Anruf.

„Auch wenn es positive Entwicklungen etwa bei den Teilnahmehinweisen gibt, bestehen nach wie vor große Defizite bei Spielaufbau und Transparenz. Genau diese Problempunkte waren es aber, die zum Erlass der Satzung geführt haben. Hier müssen wir eingreifen“, erklärte der ZAK-Vorsitzende, Thomas Langheinrich (Foto) in einer Pressemitteilung. Neben der Festsetzung empfindlicher Bußgelder könne im Bußgeldverfahren auch die Herausgabe widerrechtlich erlangter Gewinne angeordnet werden.


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(al) 18.06.2009



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