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Nacktfotos von Entertainer Dieter Bohlen und seiner Freundin auf Mallorca kommen der Zeitschrift „Viel Spass“ aus dem Offenburger Verlag M.I.G. Medien Innovation GmbH teuer zu stehen. Die Zeitschrift hatte die Fotos im Juli 2007 veröffentlicht. Das Hamburger Landgericht erkannte jetzt die Veröffentlichung als schwere Persönlichkeitsrechtsverletzung an und verhängte ein Schmerzensgeld von 40.000 Euro.
In der Urteilsbegründung – veröffentlicht auf presserecht-aktuell - erklärte das Gericht, dem Verlag falle ein hinreichend schweres Verschulden zur Last. Als langjährig am deutschen Markt tätigem Verlagsunternehmen seien ihm die journalistischen Sorgfaltspflichten nach den Landespressegesetzen umfänglich bekannt. Es hätte sich daher aufdrängen müssen, dass durch die angegriffenen Veröffentlichungen das Persönlichkeitsrecht des Klägers in schwerwiegender Weise verletzt werden würde.
(al) 19.06.2009
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