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Schlichtungsstelle für Rechtsanwälte wird eingerichtet

Der Bundestag hat vergangene Woche den Einspruch des Bundesrats gegen das Gesetz zur Modernisierung des anwaltlichen Berufsrechts mit der dafür notwendigen qualifizierten Mehrheit zurückgewiesen. Das teilte die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) jetzt mit. Damit habe das Parlament u.a. den Weg für die Einrichtung einer bei der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) angesiedelten Schlichtungsstelle frei gemacht. Die Realisierung der neuen „Ombudsstelle“ soll jetzt zügig beginnen.

Dazu BRAK-Präsident Axel C. Filges (Foto): „Neben organisatorischen Fragen werden wir uns intensiv mit der personellen Besetzung der Schlichtungsstelle befassen. Es gilt, für die Position des Schlichters, der die Befähigung zum Richteramt haben muss, aber nicht Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt sein darf, eine unabhängige, erfahrene und kompetente Person zu finden. Unser Ziel ist es, die Entscheidung so zügig zu treffen, dass der Ombudsmann wie geplant am 01.01.2010 seine Arbeit aufnehmen kann.“


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(al) 22.06.2009



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