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Gütliche Einigung im Streit zwischen Rowohlt und SPIEGEL

In der Auseinandersetzung um einen Bericht über Daniel Kehlmanns neuen Roman „Ruhm“ im SPIEGEL hat das Landgericht Hamburg (AZ: 416 O 20/09) für eine gütliche Einigung zwischen den Rowohlt Verlag und dem Nachrichtenmagazin plädiert. Die Verhandlung bezog sich auf einen SPIEGEL-Artikel über Kehlmanns neuen Roman, der zwei Wochen vor dem Erstverkaufstag erschienen war. Rowohlt wirft dem SPIEGEL vor, sich nicht an die vereinbarte Sperrfrist gehalten zu haben.

Es handele sich „sicherlich nicht um ein Musterverfahren. Dafür ist der Fall zu besonders“, sagte der Vorsitzende Richter Michael Perels. Rowohlt hatte angekündigt, mit dem Gang vor Gericht ein Zeichen setzen zu wollen. Buchhändler kämen in eine unangenehme Situation, wenn Kunden ausgehend von einem Medienbericht ein Buch nachfragen, das noch gar nicht im Angebot ist. „Ruhm“ kam am 19. Januar in den Handel, der als Porträt gekennzeichnete Artikel im SPIEGEL erschien am 5. Januar. Eine Vertraulichkeitserklärung, den Artikel nicht vor dem Erstverkaufstag zu veröffentlichen, wie sie in der Verlagsbranche üblich ist, hatte der SPIEGEL aber nicht unterschrieben.

Der Vorsitzende Richter bat beide Parteien, bis zum 2. August zu entscheiden, ob sie sich gütlich einigen. Die Entscheidung soll am 18. August bekanntgegeben werden.

Quelle: dnv-online


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(al) 24.06.2009



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