Aktuelle Ausgabe
Aus Sicht des Deutschen Richterbundes, Berlin, besteht nur ein geringer zusätzlicher Handlungsbedarf bei der Urheber-Reform. Das geht aus einer Stellungnahme hervor, die Brigitte Kamphausen (stellvertretende Vorsitzende des Deutschen Richterbundes) vergangene Woche auf der Website des Deutschen Richterbundes publiziert hat.
Für wenig praktikabel hält der Richterbund die Begrenzung der Privatkopie nur auf Kopien vom Original bzw. das Verbot der Herstellung einer Kopie durch Dritte. Zum einen lässt sich nicht zweifelsfrei erkennen, ob man ein Original in Händen hält, zum anderen ist eine solche Vorschrift so gut wie nicht kontrollierbar.
Für ein gesetzliches Verbot sogenannter intelligenter Aufnahme-Software, mit der gezielt Musik-Titel aus dem Webradio-Angebot herausgefiltert werden, besteht nach Auffassung des Richterbundes kein Bedarf. Man würde das Webradio anders behandeln als das klassische Radio. Da sind Aufnahmen zu privaten Zwecken erlaubt.
Ein Zweit-Verwertungsrecht von Urhebern wissentliocher Beiträge findet die Akzeptanz des Richterbundes. Allerdings sollte dieses Recht nicht nur auf die Beiträge eingegrenzt werden, die mit öffentlichen Mitteln fonanziert bzw. gefördert werden.
(ps) 02.07.2009
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