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Der Europäische Gerichtshof hat die Klage der der US-Firma Danjaq mit Sitz im kalifornischen Danta Monica auf Nichteintragung der Gemeinschaftsmarke "Dr. No" abgewiesen. Danjaq verwaltet die Rechte der James Bond-Filme und wollte verhindern, dass das Münchner Medien-Unternehmen Mission Productions den Begriff "Dr. No" als Gemeinschaftsmarke eintragen lasen kann.
Mission Productions hatte im Juni 2001 beim Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (HABM) das Wortzeichen für die Eintragung als Gemeinschaftsmarke angemeldet. Dagegen legte Danjaq 2002 Widerspruch ein, der jedoch 2004 vom HABM abgewiesen wurde.
Die anschließende Klage beim EuGH hatte nun auch keinen Erfolg, denn EuGH-Richter sind zur Auffassung gelangt, dass Danjaq die Marke "Dr. No" nicht markenmäßig genutzt habe. Zudem seinen die vorgelegten Unterlagen zu allegemin und nicht objektiv gewesen.
(ps) 03.07.2009
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