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Der US-Showmaster Jay Leno wird nicht nur als Talkmaster in die TV-Annalen eingegehen, sondern hat sich nun auch einen Ehrenplatz beim Kampf um das geistige Eigentum gesichert. Die in Genf ansässige UN-Organisation für geistiges Eigentum WIPO hat entschieden, dass Jay Leno das recht an der Domain www.thejaylenoshow.com zusteht.
Der bisherige Eigentümer, das Immobilien-Unternehmen Realm Properties LLC aus Houston(Texas, muss die Internet-Adresse an den Sowmaster übertragen. Die texanischen Domain-Grabber hatten die Adresse vor fünf Jahren registerien lassen, um Jay Leon-Fans auf ihre Site umzuleiten. Diesem Mißbrauch hat die WIPO nun einen Riegel vorgeschieben.
Laut WIPO konnte das texanische Immobilien-Unternehmen nicht nachweisen, dass es ein berechtigtes Interesse an dieser Domain habe. Das WIPO-Urteil zugunsten von Jay Leno ist ein überfälliger Schlag gegen die Domain-Grabber, Diese nutzen großteils sogar vorsätzlich den guten Namen Dritter, um sich Vorteile zu verschaffen.
Die WIPO-Entscheidung dürfte auch den gerichten hierzulande als Orientierungs-Maßstab dienen, um weiteren Domain-Grabber das Handwerk zu legen.
(ps) 08.07.2009
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