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OLG München weist Klinsmann-Berufung gegen die 'taz' ab

Die 'taz' hat sich klar gegen Jürgen Klinsmann durchgesetzt. Nach dem Langdgericht München hat nun auch das Oberlandesgericht München klar gestellt, dass die Titelseite der 'taz' vom Ostersamstag, mit Klinsmann als "Gekreuzigtem" ein Ausdruck von Meinungsfreiheit ist. (Aktenzeichen 18 W 1391/09 O 6897/=) LG München vom 7. Juli 2009).

Am Ostersamstag hatte die 'taz' auf ihrem Titel eine Foto-Montage gebracht, die Jürgen Klinsmann als Gekreuzigtem" zeigt und damit den beruflichen Mißerfolg des damaligen Bayern-Trainers satirisch aufs Korn genommen. Dagegen war Klinsmann zunächst vor das Landgericht gezogen und wandte sich nach abschlägigem Urteil an das Oberlandesgericht. Dort wurde seine beschwerde nun abgewiesen.


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(ps) 13.07.2009



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