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Gute Zeiten für die Presse-Freiheit - die Schauspielerin Veronika Ferres muss den kritischen PARK-AVENUE-Artikel über sich akzeptieren und der Ex-Bayern-Trainer Jürgen Klinsmann muss den satirischen Umgang mit seiner Person durch die 'taz' hinnehmen.
In ihrer Juni-Ausgabe 2008 hatte die inzwischen eingestellte Zeitschrift PARK AVENUE in einer umfangreichen Reportage über den "Fall Ferres - Eine Schauspielerin zwischen Gutmenschen-Sucht und Geltungsdrang" berichtet. Sowohl der Beitrag als auch die Reaktion von Frau Ferres und ihrem damaligen Partner Martin J. Krug hatten für hohes Aufsehen gesorgt.
Ferres und Klug klagten beim Landgericht Hamburg wegen schwerer Verletzung ihrer jeweiligen Persönlichkeitsrechte auf Entschädigung (Ferres wollte 100.000 Euro; Krug 80.000 Euro). PARK AVENUE legte dar, dass man schlicht wahrheitsgemäss über die beruflichen und sonstigen öffentlichen Aktivitäten des Paares berichtet habe.
Das Landgericht wies nun die Ansprüche auf Entschädigung ab: "Im vorliegenden Fall fehlt es an einer schweren Persönlichkeitsrechts-Verletzung." Daher "rechtfertigt die vorliegende Berichterstattung weder hinsichtlich einzelner Äußerungen noch in ihrer Gesamtschau die Zuerkennung einer Geld-Entschädigung." In der Urteils-Begründung heißt es unter anderem: "Daneben enthält die Berichterstattung zulässige Meinungsäußerungen."
STERN-Chefredakteur Andreas Petzold, früher auch Herausgeber von PARK AVENUE, kommentiert mit das Ergebnis der juristischen Auseinandersetzung: "Das Urteil ist eine Genugtuung für gut recherchierende Journalisten. Es macht deutlich, dass sachlich fundierte Kritik am öffentlichen Auftreten Prominenter nach wie vor zulässig ist und dass es ihnen nicht gelingt, die Veröffentlichung unliebsamer Fakten zu unterdrücken."
(ps) 16.07.2009
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