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KJM beurteilt erneut „Erwachsen auf Probe“: Rechtlich zulässig – konzeptionell fragwürdig

Auch auf ihrer Juli-Sitzung hat die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) harsche Kritik an der RTL-Sendung „Erwachsen auf Probe“ geübt. Die neuen Folgen seien weiterhin ethisch und pädagogisch unverantwortlich. Eine erforderliche Mehrheit für einen Verstoß nach dem Jugendmedienschutz-Staatsvertrag ( JMStV) sei aber nicht zustande gekommen, so die Kommission.

Die RTL-Produktion sei zwar rechtlich zulässig, es gäbe aber deutliche Einwände gegen Anlage und Produktionsbedingungen. „Der vermeintlich pädagogische Ansatz dient RTL als Alibi, um die Schwierigkeiten unerfahrener jugendlicher Protagonisten im Umgang mit teils weinenden und unglücklichen Babys und (Klein)Kindern als dramaturgische Effekte zu nutzen und zu Unterhaltungszwecken einzusetzen. Die jugendlichen Paare werden gezielt überfordert und dadurch zu Fehleinschätzungen im Umgang mit den Kindern gebracht. Von Eltern und Erziehern wird grundsätzlich erst eingegriffen, wenn sich die Kinder in einer gefährlichen oder problematischen Situation befinden. Der Maßstab kann aber nicht sein, dass gerade noch verhindert wird, dass ein Baby vom Wickeltisch fällt. Den Kindern geht es nicht deshalb gut, nur weil ihnen, laut Sendung, gerade noch kein massiver Schaden zugefügt wird", erklärte der KJM-Vorsitzende Prof. Dr. Wolf-Dieter Ring.

Auch an der Pressearbeit des Senders übten die Jugendschützer Kritik. Es sei im Vorfeld der Sendung offenbar gezielt ein falsche Eindruck erweckt worden. Die Ankündigungen hätten verständlicherweise heftigen Widerspruch zahlreicher Personen und Verbände gegen das Format hervorgerufen.


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(al) 21.07.2009



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