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Der Rechtsstreit zwischen dem Lehrerbewertungs-Portal spickmich.de und einer Gymnasiallehrerin aus Nordrhein-Westfalen ist noch nicht beendet. Wie das Nachrichtenmagazin FOCUS berichtet, will die Lehrerin nun das Bundesverfassungsgericht anrufen. Obwohl der Bundesgerichtshof die Lehrerbenotung durch das Bewertungsportal im Juni für zulässig erklärt hatte (AZ: VI ZR 196/08), gibt sich die Pädagogin nicht geschlagen. Peter Scholten, Anwalt der Klägerin, erklärte gegenüber FOCUS, die Klage vor dem Bundesverfassungsgericht stütze sich auf die Verletzung des Grundrechts auf Selbstbestimmung, da die Daten der Lehrer im Bewertungsportal ohne Einwilligung verwendet würden.
Der BGH hatte dagegen klargestellt, dass die „spickmich“-Bewertungen Meinungsäußerungen zur beruflichen Tätigkeit der Lehrerin darstellen, bei der der Einzelne grundsätzlich nicht den gleichen Schutz wie in der Privatsphäre genießt.
Siehe auch: „spickmich“ darf weiter benoten – BGH erklärt Bewertungsportal für zulässig vom 23.06.2009
(al) 27.07.2009
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