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Sowohl die Bundesregierung als auch der Börsenverein des Deutschen Buchhandels haben am vergangenen Dienstag ihre Schriftsätze mit Einwänden gegen den geplanten „Google-Booksearch“-Vergleich vor dem zuständigen New Yorker Gericht eingereicht. Im Herbst 2008 hatte sich Google mit den US-Verbänden Authors Guild und Association of American Publishers (AAP) auf einen Vergleich geeinigt. Die Vereinbarung, das so genannte „Google Book Settlement“, ermöglicht den Online-Zugang zu urheberrechtlich geschützten Büchern und Texten aus den Sammlungen bedeutender US-Bibliotheken. Bis 4. September 2009 können noch Einwände und Bedenken vorgebracht werden. Nach einem Fairness Hearing am 7. Oktober 2009, entscheidet der US District Court of the Southern District of New York darüber, ob der Vergleich abschließend genehmigt oder nur mit Änderungen angenommen wird. In dem Verfahren geht es um eine „class action“ des amerkanischen Rechts. Die Entscheidung wirkt sich nicht nur auf die Parteien des Rechtsstreits aus, sondern auf alle Mitglieder einer „class“.
"Wir hoffen, dass das New Yorker Gericht die Billigung des Vergleichs insgesamt ablehnt oder zumindest unsere deutschen Autoren und Verleger aus der so genannten "class" herausnimmt, damit die Folgen des Vergleichs sie nicht treffen. Die deutschen Rechtsinhaber könnten dann selbst entscheiden, ob und welche Rechte sie Google einräumen", erklärte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries.
Prof. Dr. Gottfried Honnefelder, Vorsteher des Börsenvereins, machte in einer Mitteilung des Verbands deutlich, es wäre klar, dass dieser Vorschlag für Autoren und Verlage in Europa in keiner Weise akzeptabel sei. „Mit den Einwänden wollen der Börsenverein und seine Mitglieder dem Richter verdeutlichen, warum das geplante Settlement für ausländische Rechteinhaber unzumutbar ist“, so Honnefelder.
In ihrem Schriftsatz haben der Börsenverein des Deutschen Buchhandels sowie der Schweizer Buchhändler – und Verleger Verband SBVV und der Hauptverband des Österreichischen Buchhandels zusammen mit internationalen Verlagen u.a. folgende Einwände gegen das „Google Book Settlement“ vorgetragen:
(al) 02.09.2009
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