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EU-Kommission legt praktische Maßnahmen zur Bekämpfung von Markenpiraterie vor

Die Europäische Kommission hat in der vergangenen Woche eine Mitteilung zur besseren Durchsetzung der Rechte am geistigen Eigentum im Binnenmarkt veröffentlicht. Dabei geht um eine Reihe praktischer, aber nichtlegislativer Maßnahmen zur Bekämpfung von Marken- und Produktpiraterie.

Charlie McCreevy, EU Kommissar für Binnenmarkt- und Dienstleistungen, erklärte hierzu: „ Die EU beheimatet einige der erfolgreichsten Unternehmen der Welt, die Rechte am geistigen Eigentum zu ihrem wertvollsten Vermögen zählen. Rechte an geistigem Eigentum fördern Innovation und Kreativität und damit den lebenswichtigen Kreislauf aus Geschäftsentwicklung, Wissen, weiterer Innovation und Beschäftigung. Hinzu kommt, dass sie den Verbrauchern die Sicherheit geben, dass die erworbenen Produkte und Dienstleistungen legal, zuverlässig und vor allem sicher sind. Leider gibt es immer wieder Menschen, die die besten Absichten zu unterlaufen versuchen. Wir müssen diesen gefährlichen Trend stoppen - nicht durch mehr Gesetze, sondern durch eine stärkere Zusammenarbeit, die uns handlungsfähiger macht."

Die Kommission möchte ein „effizientes, verhältnismäßiges und berechenbares System“ für Durchsetzung von geistigen Eigentumsrechten sicherstellen. Der geltende Rechtsrahmen stelle hierfür die Instrumente bereit, heißt es in der Mitteilung. Ergänzend zum geltenden Gemeinschaftsrecht schlägt die Kommission nun nichtlegislative Maßnahmen vor.

  • Die im April 2009 gegründete EU-Beobachtungsstelle für Marken und Produktpiraterie (European Observatory on Counterfeiting and Piracy) will nationale Vertreter, Experten und Verbraucher zusammenbringen, um gemeinsam Daten zu erfassen, Umfang und Ausmaß des Problems zu bewerten, Problembewusstsein zu schärfen und Lösungen für die wichtigsten Probleme vorzuschlagen.
  • Eine bessere Koordinierung der europaweiten Zusammenarbeit soll Informationsaustausch und gegenseitige Unterstützung noch effizienter gestalten. Die Kommission fordert die Mitgliedstaaten in diesem Zusammenhang auf, hierfür nationale Koordinatoren zu benennen und betont die Notwendigkeit eines elektronischen Netzes für den Informationsaustausch.
  • In Konflikten und Streitfragen sollen sich die Akteure verbünden und freiwillige Vereinbarungen treffen können. Solche Vereinbarungen ließen sich, so die Kommission, auch leichter über die EU hinaus ausweiten und könnten weltweit die Grundlage für bewährte Verfahren bilden.

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(al) 22.09.2009



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