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DENIC registriert auch ein- und zweistellige de-Domains

Die deutsche Domain-Verwaltung DENIC eG hat ihre Richtlinien geändert. Künftig können auch ein- und zweistellige Domains sowie reine Ziffernkombinationen unter der TLD (Top-Level-Domain) „.de“ registriert werden. Die neuen Domains werden am 23. Oktober (9.00 Uhr) nach dem Verfahren „First come – first served“ freigegeben.

Die DENIC eG reagiert damit auf die jüngste Rechtsprechung. So hatte der Volkswagen-Konzern im April 2008 einen Anspruch auf Registrierung der Domain „vw.de“ vor dem OLG Frankfurt (AZ: 11 U 32/04) durchsetzen können. Eine Nichtzulassungsbeschwerde der DENIC beim Bundesgerichtshof wurde von den Karlsruher Richtern am 29. September 2009 zurückgewiesen.

Nach den neuen Richtlinien besteht somit die Möglichkeit auch ein- und zweistellige sowie reine Zifferndomains zu registrieren. Erlaubt sind die Ziffern von 0 bis 9, der Bindestrich, die lateinischen Buchstaben a bis z und die weiteren bisher möglichen Buchstaben. Zudem sind Domains, die einem Kfz-Kennzeichen oder einer TLD entsprechen, ebenfalls freigegeben. So liegt die Mindestlänge einer „.de“-Domain jetzt bei einem Zeichen, die Maximallänge beträgt 63 Zeichen.

Siehe auch: VW erzwingt sich zweistellige de-Domain


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(al) 20.10.2009



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