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95.000 Euro Geldbuße für 9Live

Die Kommission für Zulassung und Aufsicht der Landesmedienanstalten (ZAK) hat gegen den Sender 9Live Geldbußen in einer Gesamthöhe von 95.000 Euro verhängt. Auslöser der empfindlichen Geldstrafe sind mehrere Verstöße des Senders gegen die im Februar 2009 in Kraft getretene Gewinnspielsatzung. Die Landesmedienanstalten wollen damit, so eine Mitteilung der ZAK, irreführende Äußerungen, Intransparenz, Vorspiegelung von Zeitdruck und fehlende Informationen in sieben 9Live-Gewinnspielsendungen ahnden.

"Diese Bußgelder sind ein empfindlicher Warnschuss für 9Live. Bei weiteren Verstößen werden die Landesmedienanstalten nicht zögern, die Bußgelder auch noch zu erhöhen", kommentierte Thomas Langheinrich, Vorsitzender der ZAK, die Entscheidung.

Prof. Norbert Schneider, Beauftragter für Programm und Werbung, fügte hinzu: "Nur die konsequente Umsetzung der Rahmenbedingungen wie sie in der Satzung der Landesmedienanstalten festgelegt worden sind, kann auf Dauer das Vertrauen schaffen, auf das gerade Gewinnspielsender in hohem Maße angewiesen sind. Wir befinden uns mit den jetzt getroffenen Entscheidungen auf dem Weg zu diesem Ziel."

9Live will gegen die Bußgeldbescheide rechtlich vorgehen und Einspruch einlegen, erklärte eine Sprecherin des Senders gegenüber dem Branchenmagazin DWDL.de. Mit einem Eilantrag zur Normenkontrolle der Gewinnspielsatzung war 9Live im August gescheitert. Das Hauptverfahren läuft noch vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof.

Siehe auch:
9Live muss Gewinnspielregeln vorerst weiter beachten vom 17.08.2009
ZAK verhängt Geldstrafen gegen Sat.1 und Das Vierte vom 16.09.2009


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(al) 22.10.2009



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