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Presserat: Online-Zuständigkeit führt zu „Beschwerde-Höchststand“

Der Deutsche Presserat hat auf seiner Jahrespressekonferenz am vergangenen Donnerstag in Berlin eine vorläufige Bilanz für 2009 gezogen. Demnach steuert das Gremium zur Freiwilligen Selbstkontrolle auf einen Höchststand bei den eingegangenen Beschwerden zu. Grund ist die seit Januar in Kraft getretene erweiterte Zuständigkeit auf journalistisch-redaktionelle Online-Angebote von Presseverlagen. Seit Anfang 2009 haben sich bereits 1030 Leser über Berichterstattungen in Print- und Online-Ausgaben beschwert. Davon wurden bereits 261 Beschwerden in den Ausschüssen behandelt. In 2008 wurden für das gesamte Jahr nur 729 Eingaben verzeichnet. Durch die Erweiterung auf Online-Angebote lagen den Ausschüssen in diesem Jahr erstmals Fotostrecken, Videobeiträge und 3-D-Animationen zur Beurteilung vor.

Um Journalisten eine Orientierungshilfe zum Trennungsgebot zu geben, hat der Presserat einen Leitfaden zur Ziffer 7 des Pressekodex vorgestellt. Der Leitfaden dokumentiert mit Fallbeispielen für zulässige und unzulässige Berichterstattung, wie die Beschwerdeausschüsse entschieden haben. Im neuen „Praxis-Leitfaden zur Ziffer 7“ stehen u. a. folgende Fragen im Vordergrund: Wie muss Werbung kenntlich gemacht werden? Was ist bei der Berichterstattung über Unternehmen und Produkte zu berücksichtigen? Was ist bei Sonderveröffentlichungen zu beachten?

Die 52-seitige Publikation steht auf der Homepage des Deutschen Presserats zum kostenlosen Download zur Verfügung.


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(al) 23.10.2009



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