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Der Rechtsstreit zwischen der Heinz-Ulrich Grade Zeitschriften-, Zeitungs- und Buchgroßvertrieb KG, Elmshorn, und der Bauer Vertriebs KG, Hamburg, geht in die zweite Instanz. Am 25. Januar 2010 wird vor dem Kartellsenat des Oberlandesgerichts Schleswig über die Berufung verhandelt werden, die die Bauer Vertriebs KG gegen das Urteil des Landgerichts Kiel vom 21. August eingelegt hat. Seinerzeit war Bauer gegen Grade unterlegen.
Das Verfahren geht auf eine Klage der Firma Grade gegen Bauer zurück, mit der jene sich gegen die Kündigung des Bauer-Lieferauftrags mit Wirkung Ende Februar dieses Jahres wandte. Das Landgericht Kiel hatte Grades Klage stattgegeben, u. a. weil Bauers Kündigung gegen das Diskriminierungsverbot, das in § 20 GWB festgeschrieben ist, verstoße.
Bauer führt einen ähnlichen Rechtsstreit mit dem Pressegroßhandelsunternehmen Hinrich Mügge KG, Stade, dem das Unternehmen ebenfalls den Lieferauftrag gekündigt hatte. Auch hier unterlag Bauer in der ersten Instanz und legte daraufhin Berufung ein. Ein Verhandlungstermin für die Berufung vor dem Oberlandesgericht Celle ist noch nicht bekannt.
Da keines der Urteile vollstreckt wurde, liefert Bauer seit Anfang März in den Liefergebieten von Mügge und Grade seine Zeitschriften durch seine Grosso-Tochter Pressevertrieb Nord KG (PVN) aus. Allerdings lehnen einige Presseverkaufsstellen - zu deren Zahl Bauer und Grossisten unterschiedliche Angaben machen - die Belieferung durch PVN ab, darunter die Filialisten Aldi und Famila.
Quelle: dnv-online
(al) 10.11.2009
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