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Persönlichkeitsrecht im Internet - EuGH soll Zuständigkeit prüfen

Der für den Schutz des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts zuständige VI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs wird die Frage, ob deutsche Gerichte für Unterlassungsklagen gegen ausländische Webmedien-Anbieter zuständig sind, an den Europäischen Gerichtshof weitergeben (AZ: VI ZR 217/08). In dem Verfahren verlangt einer der beiden Brüder, die 1993 wegen Mordes an dem Schauspieler Walter Sedlmayr verurteilt wurden, von dem Wiener Unternehmen eDate Advertising, Berichte über ihn mit voller Namensnennung zu unterlassen. eDate Advertising hatte die fragliche Meldung seit 1999 in seinem Online-Archiv abrufbar gehalten.

In den Vorinstanzen hatte die Klage Erfolg. Nun will der Bundesgerichtshof das Verfahren aussetzen. Der EuGH soll zunächst die internationale Zuständigkeit der Gerichte für Unterlassungsklagen gegen Internetveröffentlichungen von Anbietern aus einem anderen Mitgliedstaat klären. Außerdem stellt sich die Frage, ob der geltend gemachte Unterlassungsanspruch gemäß dem Herkunftslandprinzip der e-commerce-Richtlinie nach österreichischem oder deutschem Recht zu beurteilen ist.


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(al) 13.11.2009



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