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Andrea Maria Schenkels Erfolgsroman „Tannöd“ verletzt keine Urheberrechte. Das Oberlandesgericht München hat jetzt den Plagiatsvorwurf in Übereinstimmung mit dem Urteil des Landgerichts München zurückgewiesen. Der Kriminalroman ist im Herbst 2007 im Verlag der Hamburger Edition Nautilus erschienen und entwickelte sich schnell zum Bestseller. Hintergrund des Romans ist ein historischer Mordfall im oberbayerischen Hinterkaifeck. Über diesen ungeklärten Mordfall hatte der Autor Peter Leuschner bereits rund zehn Jahre vor Erscheinen des „Tannöd“ ein Buch veröffentlicht. Er warf Schenkel vor, Teile ihres Romans aus seiner Publikation über die Morde im Jahr 1922 übernommen zu haben.
Inzwischen gibt es nicht nur eine Bühnenfassung, am 19. November wird der Spielfilm „Tannöd“ in die Kinos kommen.
Bereits das LG München I kam im Mai 2008 zu dem Ergebnis, dass der Roman „Tannöd“ gegenüber dem Werk Leuschners trotz der bestehenden Parallelen wegen seines in Stil, Aufbau und sprachlicher Gestaltung sowie eigenschöpferischen Gehalts ohne weiteres als selbständig und urheberrechtlich unbedenklich anzusehen sei.
Das Berufungsgericht teilte nun, wie WELT ONLINE berichtet, diese Auffassung. Die Krimi-Autorin habe sich auf allgemein zugängliche Unterlagen gestützt, für deren Auswertung kein Urheberrecht geltend gemacht werden könne, da sie der so genannten Gemeinfreiheit unterlägen.
(al) 17.11.2009
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