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Die beiden Beschwerdeausschüsse des Deutschen Presserats haben am vergangenen Donnerstag mehrere Rügen ausgesprochen. Eine öffentliche Rüge wegen Schleichwerbung kassierte der Artikel „Mein erster Flug in der First Class“ der WELT AM SONNTAG. Der Autor hatte allzu begeistert über einen 1. Klasse-Flug mit Singapure Airlines berichtet. Der Name der Fluggesellschaft wurde 14 Mal im Text genannt. Buchungsmöglichkeiten und Preise waren im Artikel auch zu finden. WELT-Online dagegen verstieß mit einem Beitrag über das „Sommer-Must-Have-Getränk Aperol-Sprizz“ gegen das Trennungsgebot. Der Artikel war mit einem großformatigen Werbefoto des Getränks illustriert.
Der Presserat erteilte BILD-Online eine nichtöffentliche Rüge über die Berichterstattung zum Selbstmord einer Mutter und ihrer drei Kinder. Die Veröffentlichung von Fotos verletze die Persönlichkeitsrechte der verstorbenen Mutter. Außerdem gebiete, so der Presserat, die Berichterstattung über Selbsttötung Zurückhaltung. Dies gelte insbesondere für die Nennung von Namen und die Schilderung näherer Begleitumstände. Eine Ausnahme sei beispielsweise dann zu rechtfertigen, wenn es sich um einen Vorfall der Zeitgeschichte von öffentlichem Interesse handle.
Weitere Rügen ergingen an den SARSTEDTER ANZEIGER wegen Nichtachtung der Persönlichkeitsrechte Betroffener, an die OFFENBACH-POST online in Zusammenhang mit Diskriminierung und an die THÜRINGER ALLGEMEINE wegen fehlender Transparenz.
Insgesamt wurden in dieser Sitzung 102 Beschwerden behandelt, 15 Missbilligungen und 29 Hinweise ausgesprochen. In 39 Fällen hielt der Presserat die Beschwerden für unbegründet.
(al) 03.12.2009
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