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Am vergangenen Donnerstag hat der Landtag Nordrhein-Westfalens ein neues Landesmediengesetz und ein geändertes WDR-Gesetz verabschiedet. Einer der Schwerpunkte ist die Änderung des § 33 Abs. 3 LMG, die Beteiligungen von Verlegern an Rundfunkunternehmen regelt. Zeitungsverlage können sich in Zukunft bis zu 100% an Rundfunkunternehmen beteiligen, sofern sie dadurch keine vorherrschende Meinungsmacht erlangen.
Um die Vielfalt des Programms zu erhalten können die Medienunternehmen zwischen drei Instrumenten wählen: Schaffung eines Programmbeirates, Einräumung von Drittsendezeiten oder Verpflichtungszusagen. Bei einer Verpflichtungszusage können die Unternehmen nun auch eigene Sicherungsinstrumente vorschlagen, die auf ihre jeweilige Situation zugeschnitten sind. Bewertet werden die Vorschläge dann von der zuständigen Landesanstalt für Medien (LfM). Bei einer Beteiligung von bis zu 25% sind keine vielfaltsichernden Maßnahmen erforderlich.
Auch der Jugendschutz im Internet soll durch Neuregelungen verschärft werden. Da viele Telemedien-Anbieter gegen Untersagungsverfügungen der Landesmedienanstalten vorgehen, fällt mit der Neuregelung des Landesmediengesetzes die aufschiebende Wirkung von Rechtsbehelfen weg. So soll verhindert werden, dass jugendgefährdende Inhalte bis zur gerichtlichen Klärung im Netz frei zugänglich bleiben.
NRW-Medienminister Andreas Krautscheid erklärte: „Der technologische Fortschritt stellt die Anbieter von klassischen Medien vor großen Herausforderungen. Um in der Krise erfolgreich bestehen zu können, müssen neue Geschäftsmodelle und multimediale Aktivitäten entwickelt werden. Mit dem neuen Landesmediengesetz schaffen wir zukunftssichere Rahmenbedingungen, die Medienunternehmen weitere Wachstumschancen ermöglichen.“
Die NRW-Zeitungsverleger begrüßten das Landesmediengesetz. „Unsere Verlage können jetzt die notwendige Entwicklung zu Medienhäusern fortsetzen, neue Programmangebote im lokalen Fernsehen verwirklichen, aber auch neue Arbeitsplätze im Medienbereich schaffen“, so Clemens Bauer, Vorsitzender des Zeitungsverlegerverbandes Nordrhein-Westfalen (ZVNRW), über die Entscheidung.
(al) 07.12.2009
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