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Zweite Patentkammer für das Landgericht Hamburg

Das Präsidium des Landgerichts Hamburg hat beschlossen, ab dem 1. Januar 2010 eine zweite Patentkammer einzurichten. „Wir stärken damit den Rechtsstandort Hamburg gerade auch im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes. In diesem Bereich gibt es den so genannten fliegenden Gerichtsstand, das heißt, hier können sich Anwälte in der Regel aussuchen, an welchem Gericht sie ihre Klagen anhängig machen wollen“, erklärte Sibylle Umlauf, Präsidentin des Hamburger Landgerichts. Die Patentkammern entscheiden über Ansprüche, die aus Patentverletzungen entstehen.

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(al) 11.12.2009



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