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Der Norddeutsche Rundfunk (NDR) konnte sich mit einer Forderung nach Rundfunkgebühren für den gewerblich genutzten PC einer Diplomübersetzerin nicht durchsetzen. Das Verwaltungsgericht Braunschweig entschied jetzt, für einen Computer mit Internet-Anschluss sind keine Rundfunkgebühren zu zahlen. Die Übersetzerin aus dem Landkreis Goslar zahlte seit 1991 für ihren Privathaushalt Rundfunkgebühren. Der NDR machte geltend, gewerblich genutzte PCs mit Internetzugang seien gesondert anmelde- und gebührenpflichtig. Zweitgeräte, so die Argumentation, seien nur dann von der Gebühr befreit, wenn sie privat genutzt werden.
Das VG Braunschweig entschied nun zugunsten der klagenden Übersetzerin. Internetfähige Computer seien multifunktional und würden nicht ausschließlich zum Rundfunkempfang erworben und eingesetzt, so das Gericht. Eine solche Nutzung sei im gewerblichen Bereich auch unüblich. Anders als bei herkömmlichen Rundfunkgeräten sei nicht davon auszugehen, dass ein Internet-PC regelmäßig auch tatsächlich zum Rundfunkempfang genutzt werde. Darüber hinaus stelle der NDR derzeit im Internet keinen gebührenrechtlich relevanten Rundfunk zur Verfügung. Er "streame" seine Radiosender, was zur Folge habe, dass nur eine begrenzte Anzahl von Personen gleichzeitig Rundfunksendungen über das Internet empfangen könne. Um Gebühren erheben zu dürfen, müsse er aber gewährleisten, dass die Nutzer jederzeit auf sein Angebot zugreifen können. Dies habe der NDR durch seine Kapazitätsangaben vor Gericht nicht belegen können. Die Gebührenfreiheit für Zweitgeräte gelte nicht nur für privat genutzte, sondern auch für gewerblich genutzte Computer mit Internetanschluss.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung des Verfahrens wurde die Berufung zum Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht in Lüneburg zugelassen.
(al) 22.12.2009
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