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Das Landgericht Köln hat nach über einjähriger Verhandlungsdauer den Rechtsstreit zwischen dem VDZ und der VG Media zugunsten des VDZ entschieden. "Nach diesem Urteil (Az.: 28 O 479/08) dürfen die Programmzeitschriften-Verlage das Programm-Material der TV-Sender weiterhin uneingeschränkt nutzen", stellt VDZ-Justiziar Dirk Platte fest. Das Landgericht Köln widerspricht mit seiner Entscheidung dem Urteil vom OLG Dresden vom 15. Dez. 2009.
Der VDZ ließ sich durch die Kanzlei CMS Hasche Sigle vertreten. Die VG Media wollte die Verlage unter anderem dazu verpflichten, die gelieferten Inhalte "diskriminierungsfrei" im Internet anzubieten.
Die VG Media mit Sitz Berlin vertritt die Interessen von 37 privaten TV- und 66 privaten Hörfunk-Sendern.
(ps) 23.12.2009
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