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OLG Braunschweig: tests.de gewinnt gegen Stiftung Warentest

Das OLG Braunschweig hat im Urteil vom 22. Dez. 09 entschieden, dass die Domain tests.de wieder betrieben werden darf (Az.: 2 U 164 / 09).

Auf Berufung der tests.de-Betreiberin hob das OLG Braunschweig damit eine Einstweilige Verfügung des Landgerichts Braunschweig auf, welche die Stiftung Warentest beantragt hatte (Az.: 9 O 674/09 (84)).

Der tests.de-Betreiberin stand die Berliner Societät Kalckreuth Rechtsanwälte zur Seite, die von Alexander Graf von Kalckreuth gegründet wurde und auf die Bereiche  Media, Intellectual Property und Information Technology spezialisiert ist.


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(ps) 28.12.2009



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