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Das OLG Braunschweig hat im Urteil vom 22. Dez. 09 entschieden, dass die Domain tests.de wieder betrieben werden darf (Az.: 2 U 164 / 09).
Auf Berufung der tests.de-Betreiberin hob das OLG Braunschweig damit eine Einstweilige Verfügung des Landgerichts Braunschweig auf, welche die Stiftung Warentest beantragt hatte (Az.: 9 O 674/09 (84)).
Der tests.de-Betreiberin stand die Berliner Societät Kalckreuth Rechtsanwälte zur Seite, die von Alexander Graf von Kalckreuth gegründet wurde und auf die Bereiche Media, Intellectual Property und Information Technology spezialisiert ist.
(ps) 28.12.2009
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